Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 8 Qs 246/16

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Rechtsanwalt Dr. H., Hannover, wird für das weitere Verfahren dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.


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