Urteil vom Landgericht Bielefeld - 6 O 324/15

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag mit der Darlehenskontonummer xxx durch den Widerruf der Klägerin vom 30.01.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag mit der Darlehenskontonummer yyy durch den Widerruf der Klägerin vom 30.01.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist.

3. Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag mit der Darlehenskontonummer zzz durch den Widerruf der Klägerin vom 30.01.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist.

4. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 1.472,03 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen