Urteil vom Landgericht Bielefeld - 8 O 473/15

Tenor

  • 1. Klage und Widerklage werden abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 8 %, der klagende Landkreis zu 92 %.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % abwenden, wenn ich die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • 4. Der Streitwert wird auf 24.128,57 € festgesetzt.


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