Urteil vom Landgericht Bielefeld - 6 O 111/15

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.826,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2014 auf einen Betrag von 1.382,77 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2015 auf einen Betrag von 443,67 € zu zahlen,

2.

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 157,33 € (netto) freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu ¾ und der Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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