Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 6 O 463/11

Tenor

wird der sofortigen Beschwerde des Klägers vom 23.06.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 03.06.2016 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht Hamm als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.


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