Urteil vom Landgericht Bielefeld - 3 O 353/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagte unter der Bedingung einer erteilten Restschuldbefreiung in dem über das Vermögen des Beklagten eröffneten Insolvenzverfahrens vor dem Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht – Geschäfts-Nr.: 43 IK 783/15 - verpflichtet ist, an die Klägerin 150.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.10.2013 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte unter der Bedingung einer erteilten Restschuldbefreiung in dem über das Vermögen des Beklagten eröffneten Insolvenzverfahrens vor dem Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht – Geschäfts-Nr.: 43 IK 783/15 - verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche zukünftige materielle und immaterielle Schäden aus dem Vorfall vom 15.03.2013 in der H-Straße in I zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht bereits auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden.

Es wird festgestellt, dass es sich bei den Ansprüchen der Klägerin gegen den Beklagten aus den Vorfällen vom 02.11.2012 in der S-Straße in I und vom 15.03.2013 in der H-Straße in I um Forderungen aus vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlungen im Sinne des § 302 InsO handelt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen