Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 18 O 80/18

Tenor

In dem Rechtsstreit

des Herrn, Rechtsanwalt, als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am xx.xx.xxxx in T. verstorbenen S. M., ,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte,

gegen

die,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte,

werden die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt (§ 91a ZPO).


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