Urteil vom Landgericht Bochum - 11 S 589/87

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 23.10.1987 verkündete Urteil des Amtsge-richts Recklinghausen wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.


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