Urteil vom Landgericht Bochum - 10 S 61/89

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Witten vom 13:03.1989 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1.205,24 DM nebst 8 % Zinsen seit dem 26.10.1988 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.


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