Urteil vom Landgericht Bochum - 13 O 50/99

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Sicherheit erbringen durch Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder Sparkasse, insbesondere der E Bank AG Bochum.


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