Beschluss vom Landgericht Bochum - 10 Kls 3 Js 238/03

Tenor

1. Das Hauptverfahren wird nicht eröffnet.

2. Das Sicherungsverfahren wird nicht eröffnet.

3. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des An- geschuldigten trägt die Staatskasse.


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