Beschluss vom Landgericht Bochum - 6 Qs 43 und 44/05

Tenor

Es wird festgestellt, dass die angefochtenen Beschlüsse und die darauf gestützten Ermittlungshandlungen rechtswidrig waren, soweit sie die Beschuldigte betreffen.

Die Landeskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin zu tragen.


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