Urteil vom Landgericht Bochum - 12 O 162/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Hohe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 111.374,- € festgesetzt


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