Urteil vom Landgericht Bochum - 9 S 80/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.03.2007 verkündete Urteil des Amtsge-richts Bochum – Aktenzeichen 65 C 305/05 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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