Urteil vom Landgericht Bochum - 9 S 161/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.07.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum – Az.: 68 C 476/05 – wird zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung der Beklagten gegen dieses Urteil wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 84 % der Kläger und zu 16 % die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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