Beschluss vom Landgericht Bochum - Vollz S 20/08

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass die gemeinsame Unterbringung des Antragstellers mit ei-nem Mitgefangenen in den Hafträumen 26, 18, 14 und 29 und die gemeinsame Unterbringung des Antragstellers mit zwei Mitgefangenen in dem Haftraum 30 der Justizvollzugsanstalt C in der Zeit vom 05.09. bis 10.12.2007 sowie die gemeinsame Unterbringung des Antragstellers mit zwei Mitgefangenen in dem Haftraum 31 der Justizvollzugsanstalt C in der zeit ab dem 11.12.2007 sowie die gemeinsame Unterbringung des Antragstellers mit einem Mitgefangenem in dem Haftraum 27 der Justizvollzugsanstalt C bis zum 03.03.2008 rechtswidrig war.

2.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Antragsteller entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.