Urteil vom Landgericht Bochum - I - 9 S 73/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum – Az.: 63 C 491/07 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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