Urteil vom Landgericht Bochum - I-11 S 180/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.05.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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