Beschluss vom Landgericht Bochum - 10 S 98/08

Tenor

1.

Die Kammer beabsichtigt, gem. § 522 Abs.2 ZPO zu verfahren und die Be¬ru¬fung des Klägers durch Beschluss zurückzuweisen.

2.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.


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