Urteil vom Landgericht Bochum - I-12 O 12/09

Tenor

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Dem Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform F Parfümerieartikel anzubieten und dabei

1. den Versand in das Ausland anzubieten, ohne vor Einleiten des Bestellvorgangs die Höhe der Versandkosten in das Ausland anzugeben und/oder

2. alternativ „versicherten“ und „unversicherten“ Versand anzubieten, wobei für den versicherten Versand höhere Versandkosten angegeben werden und/oder

3. im Rahmen der Produktbeschreibung den folgenden Hinweis anzubringen:

„Garantie“

Echtheitsgarantie: Die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren.“

wenn dies wie in dem Angebot mit der Nummer 260338306882 (Anlage Ast 1) ersichtlich geschieht.

Der Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 14.000,00 festgesetzt.


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