Beschluss vom Landgericht Bochum - I - 7 T 407/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Drittschuldnerin zu 2).

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 EUR festgesetzt.


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