Urteil vom Landgericht Bochum - 9 S 183/08

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.11.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum – 44 C 193/08- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.056,94 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.03.2008 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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