Urteil vom Landgericht Bochum - I-8 O 775/08

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 12.05.2009 wird aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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