Beschluss vom Landgericht Bochum - I-12 O 251/09
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken, im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform f Kirschkerne und andere Füllungen für Wärmekissen anzubieten
1.
und dabei die folgende Formulierung zu verwenden:
„Dennoch hat uns dieser Satz des Bekannten zu denken gegeben und wir haben beschlossen, dass wir unseren Kunden eine Zufriedenheitsgarantie geben:
Sind Sie mit der Ware nicht zufrieden, so gewähren wir Ihnen ein Rückgaberecht von 4 Wochen ab Bestelldatum. Sie haben Sie ausreichend Zeit sich von unseren Produkten zu überzeugen.“
und/oder
2.
dabei im Rahmen einer Widerrufsbelehrung die folgende Formulierung zu verwenden:
„Sie können von Ihrem Widerrufsrecht innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen per Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Ware gebrauch machen.“
und/oder
3.
dabei im Rahmen einer Widerrufsbelehrung die folgende Formulierung zu verwenden:
„Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung“
ohne darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform zu laufen beginnt
und/oder
4.
dabei im Rahmen einer Widerrufsbelehrung die folgende Formulierung zu verwenden:
„Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag in Höhe von 40 Euro nicht übersteigt“
ohne dass dieser Verpflichtung eine entsprechende vorherige Vereinbarung zu Grunde liegt
und/oder
5.
im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgende Formulierung zu verwenden:
„Die Angebote des Anbieters auf der Webseite sind freibleibend. Im Falle der Nichtverfügbarkeit ist der Anbieter nicht zur Leistung verpflichtet.“
und/oder
6.
im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgende Formulierung zu verwenden:
„Bei Nichtverfügbarkeit der Ware behalten wir uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen bzw. die Leistung nicht zu erbringen.“
und/oder
7.
ohne im Rahmen eines Impressums seinen vollständigen Namen anzugeben.
wenn dies wie in Anlage ASt 1 und ASt 2 ersichtlich geschieht.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
1
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf bis 25.000,-- € festgesetzt.
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Referenzen
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