Urteil vom Landgericht Bochum - I-4 O 421/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88.646,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2001 zu zahlen und den Kläger von vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.680,22 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz freizustellen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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