Urteil vom Landgericht Bochum - I-3 O 491/09

Tenor

Der Einspruch der Beklagten zu 1 gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Bochum vom 11. November 2010 wird als unzulässig verworfen.

 

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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