Urteil vom Landgericht Bochum - 9 S 251/10

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 24.11.2010 – Aktenzeichen 38 C 273/10 – abgeändert:

Das Versäumnisurteil vom 24.09.2010 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Beklagten entstanden sind; diese hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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