Urteil vom Landgericht Bochum - 10 S 33/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten vom 05.08.2011 gegen das Urteil des Amtsgerichts Witten vom 03.03.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


Gründe

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