Beschluss vom Landgericht Bochum - I-7 T 519/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Bochum vom 11.10.2011 und 26.10.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner und Beschwerdeführer auferlegt.

Der Streitwert wird auf 85.751,00 Euro festgesetzt.


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