Beschluss vom Landgericht Bochum - 7 Qs 3/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Bestellung von Rechtsanwalt N aus Recklinghausen zum Pflichtverteidiger wird zurückgenommen

An seiner Stelle wird Rechtsanwältin J aus E zur Pflichtverteidigerin des Angeklagten bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten dadurch

entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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