Urteil vom Landgericht Bochum - I-11 S 226/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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Gründe:

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