Beschluss vom Landgericht Bochum - I-5 O 89/13

Tenor

Das Landgericht Bochum erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag des Klägers gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung

an das Landgericht Hannover.


1234

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.