Beschluss vom Landgericht Bochum - V StVK 200/15

Tenor

Der Antrag auf einstweilige Anordnung des Antragstellers wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf 100,00 Euro festgesetzt.


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