Urteil vom Landgericht Bochum - I-17 O 17/16

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 991,52 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2016 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/5 und der Beklagte 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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