Beschluss vom Landgericht Bochum - I-11 S 104/16

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 21.06.2016 - 18 C 247/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil ihre Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 05.09.2016 - I-11 S 104/16 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, keine Aussicht auf Erfolg hat.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.750,60 EUR festgesetzt.


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