Beschluss vom Landgericht Bochum - I-17 O 27/17

Tenor

werden die Kosten des Rechtsstreits dem Verfügungsbeklagten auferlegt (§ 91a ZPO).

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 10.08.2017:              15.000,00 EUR

danach:              Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten


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