Schlussurteil vom Landgericht Bonn - 7 O 186/80

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.662,88 DM nebst 4 % Zinsen aus 3.662,88 DM seit dem 15. Februar 1980 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der durch das Teilanerkenntnisurteil vom 27.5.1980 entstandenen Kosten, trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 4.000,--DM vorläufig vollstreckbar.


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