Urteil vom Landgericht Bonn - 5 T 195/84

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn - Nachlassgericht - vom 19.10.1984 - 35 VI 197/84 E - wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, unter Zurückstellung seiner in dem aufgeführten Beschluss geäußerten Bedenken über den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung eines gemeinschaftlichen gegenständlich beschränkten Erbteiles nach Maßgabe der nach- folgenden Gründe neu zu entscheiden.


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