Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 73/87

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 19. Januar 1987 - 10 C 82/87 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.306,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31. Oktober 1985 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Berufung, trägt der Beklagte.


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