Urteil vom Landgericht Bonn - 13 O 419/87

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen. .

2. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 5.503,01 DM zu zahlen.

3. Es wird festgestellt, daß der Kläger verpflichtet ist, der Beklagten allen materiellen Schaden, der ihr anlässlich der zahnärztlichen Behandlung in der Zeit vom 26.09.1985 bis 15.11.1985 durch den Beklagten entstanden ist und noch entstehen wird, zu ersetzen, soweit dieser Anspruch nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist oder noch übergehen wird.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.