Urteil vom Landgericht Bonn - 18 O 174/88

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger DM 10.324,12 nebst 4 % Zinsen seit dem 20.01.1988 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 62 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 38 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 15.000,-- und für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 5.000,-- vorläufig vollstreckbar.


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