Urteil vom Landgericht Bonn - 3 O 501/90

Tenor

Der Beklagte wird durch Versäumnisurteil verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 50.664,59 DM nebst 4 % Zinsen aus 30.000,-- DM seit dem 14.12.1990 und aus 20.664,59 DM seit dem 27. Februar 1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 81 % und

durch Versäumnisurteil dem Beklagten zu 19 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen. Sicherheitsleistung in Höhe von 4.200,-- DM.


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