Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 434/89

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.679,63 DM zuzüglich 4 % Zinsen aus 1.679,63 DM seit dem 8.1.1990 und aus 8.000,-- DM seit dem 25.5.1989 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 58 % und die Klägerin zu 42 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.300,-- DM.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.900,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.