Schlussurteil vom Landgericht Bonn - 1 O 1/92

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 2.500,-- nebst 4 % Zinsen seit dem 03.02.1992 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit nicht bereits durch Teil-Anerkenntnisurteil über sie entschieden worden ist.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 3/4, die Beklagte 1/4 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 3.300,--. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 1.720,-- abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer öffentlichen Sparkasse oder deutschen Großbank erbracht werden.


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