Urteil vom Landgericht Bonn - 4 S 140/95

Tenor

Auf die Berufung wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 26.09.1995 - 4 C 394/94 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.830,87 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20.12.1994· zu  zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.


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