Urteil vom Landgericht Bonn - 11 O 163/00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 116.000,00 DM nebst 5 % Zinsen aus 58.000,00 DM seit dem 23. Oktober 1999 und aus weiteren 58.000,00 DM seit dem 12. Januar 2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 129.000,00 DM, die auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann.


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