Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 237/01

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 6.6.2001 - 10 C 527/00 - teilweise abgeändert und die Beklagten unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 5.616,03 DM nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem 1.9.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.


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