Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 201/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 05.06.2002 - 11 C 505/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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