Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 300/03

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu je 1/2 auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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