Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 322/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.11.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Euskirchen -17 C 472/03- abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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